Seit Januar 2019 ist keine Arbeitsbewilligung für vorläufig aufgenommene Personen (F) und anerkannte Flüchtlinge (B) mehr notwendig.
Dies entlastet die Arbeitgebenden wesentlich beim administrativen Aufwand. Neuerdings ist auch eine Anstellung per sofort möglich. Dafür ist nur noch eine vereinfachte und kostenlose Meldung an die Arbeitsmarktbehörden nötig. Weiterhin müssen die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.
Unsere Dienstleistungen
Wir übernehmen für zukünftige Arbeitgeber unserer TeilnehmerInnen die schriftliche Meldung an die Behörden, falls dies gewünscht wird.
Mehr zum Meldeverfahren
Wir vermitteln immer wieder topmotivierte Flüchtlinge für Praktika, Stellen und Ausbildungen. Gerne geben wir Auskunft bei Fragen bezüglich Arbeitsintegration im Flüchtlingsbereich.
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